
Außenwirtschaft
Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorised Economic Operator) besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.
Seit 01. Januar 2008 können Unternehmen in der EU diesen Status beantragen.
Der Weg zum AEO führt über einen umfangreichen Fragebogen der Zollbehörde, die sogenannte Selbstvalidierung. Auf Basis dieses Fragebogens trifft die Behörde die Entscheidung, ob der Status des AEO erteilt wird.
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► Einfache Online Erfassung aller notwendigen Daten, kein Papierkrieg
► Kompetente Unterstützung bei der Beantwortung der Fragen zur
Selbstbewertung
► Gesetzestexte, Leitlinien und Musterdokumente, die dem AEO zugrunde
liegen, sind nur wenige Mausklicks entfernt
► Upload des AEO Antrags über die Internetseite des Zolls
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